Gebäudestandards

Passivhaus

Nach OIB Richtlinie 6 darf ein Passivhaus einen Heizwärmebedarf (Energiekennzahl) von 10kWh/m²a nicht überschreiten.

Niedrigstenergiehaus

Von einem Niedrigstenergiehaus spricht man, wenn das Gebäude einen Heizwärmebedarf (Energiekennzahl) von 25kwh/m²a nach OIB Richtlinie 6 nicht überschreitet.

Energiesparhaus

Energiesparhäuser weisen einen Heizwärmebedarf (Energiekennzahl) auf, der größer als 25 kwh/m²a nach OIB Richtlinie 6 ist.